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Steuerfreiheit für Gesellschafter mit spanischem Grundvermögen?
Im Jahr 2011 hat Spanien die Vermögensteuer wieder eingeführt. Sie gilt auch für Steuerausländer (sog. Nichtresidenten), sofern sie z. B. spanisches Grundvermögen besitzen. Das kommt wegen Ferienimmobilien nicht selten vor. Der Vermögensteuerpflicht unterliegt nach spanischem Recht auch das indirekt über eine spanische Gesellschaft gehaltene Grundvermögen. Nach bisheriger Verwaltungspraxis wurden auch ausländische Gesellschaftsanteile der spanischen Vermögensteuerpflicht unterworfen, weil eine Besteuerung durch das deutsche DBA mit Spanien zulässig ist. Eine nationale Rechtsgrundlage in Spanien gab es dafür allerdings nicht. Eine aktuelle verbindliche Auskunft der Generaldirektion für Steuern gibt nun Hoffnung, dass ausländische Gesellschaftsanteile nicht der Vermögensteuer unterworfen werden können.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Die spanische Vermögensteuer
Die Vermögensteuer ist eine direkte und persönliche Steuer in Spanien. Sie gilt auch für steuerliche Nichtresidenten (No-Residentes), die Eigentümer einer Immobilie in Spanien mit einem Nettowert von grds. mehr als 700.000 € sind. Hierzu zählen auch Anteile an spanischen Immob...