Keine Steuerfreiheit der Einnahmen aus einer sozialpädagogischen
nachmittäglichen Betreuung
Leitsatz
Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind nicht gemäß
§ 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, weil solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen
anzusehen sind. Solche Leistungen sollen vielmehr den sachlichen und zeitlichen Aufwand der Betreuungsperson vollständig durch
Stundensätze - der Höhe nach abhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder - und einer monatlichen Sachkostenpauschale in
einem angemessenen Umfang vergüten. Daher sind die Zahlungen das Entgelt für die vertraglich vereinbarte bestimmte Förderleistung
der Betreuerin.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 36 DStRE 2020 S. 1153 Nr. 19 EFG 2020 S. 915 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2020 S. 2885 LAAAH-49253
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.