Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb, Nicole Nolte, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01201-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65653-3

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4 (3. Auflage)

10. Kaufvertragsstörungen beim Einkauf

Im Kapitel 8 wurde das Zustandekommen von Kaufverträgen behandelt. Allerdings ergeben sich aus dem Kaufvertrag nach § 433 BGB sowohl für den Kunden, als auch für den Lieferanten Verpflichtungen. [i] Kap. 8. S. 449

RECHTSGRUNDLAGE

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1)

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2)

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Erfüllt einer der Vertragspartner seine Pflicht nicht, liegt eine Kaufvertragsstörung vor, die in den folgenden Kapiteln thematisiert wird. Unter welchen Voraussetzungen die Kaufvertragsstörung vorliegt und welche Rechte daraus für den Vertragspartner resultieren, ist ebenso im BGB bei den Rechtsvorgaben der Schuldverhältnisse geregelt.

S. 450

10.1 Lieferverzug

Mit Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer, die bestellte Ware zur rechten Zeit am richtigen Ort zu übergeben, andernfalls liegt Lieferverzug vor. Das Vorliegen des Lieferverzugs ist in...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4

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