Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
3. Aufl. 2020
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8. Abschluss von Kaufverträgen
Ein Kaufvertrag wird rechtsgültig abgeschlossen, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vom Verkäufer und Käufer abgegeben werden. Dies kann beispielsweise auf folgende Weise geschehen:
Verbindliches Angebot des Verkäufers und Bestellung des Käufers
Bestellung des Käufers und Auftragsbestätigung des Verkäufers.
Die für einen Kaufvertrag notwendigen Willenserklärungen können mündlich, schriftlich oder durch eindeutiges Verhalten abgegeben werden. Wichtig ist dabei, dass die Willenserklärungen inhaltlich übereinstimmen. Liegt diese Übereinstimmung nicht vor (z. B. wenn eine Bestellung vom dem vorangegangenen Angebot abweicht), gilt der Kaufvertrag solange als nicht rechtsgültig geschlossen bis eine weitere Willenserklärung die Abweichung bestätigt (z. B. durch eine Bestell- bzw. Auftragsbestätigung).S. 432
Eine Kundin kommt in ein Geschäft und bestellt 1 kg Mett. Die Verkäuferin gibt ihr die Ware und nennt den Preis. Anschließend bezahlt die Kundin, nimmt das Mett und verlässt das Geschäft. Hier ist mündlich ein Kaufvertrag zustande gekommen.
In einem Lebensmittelladen legt ein Kunde ein Paket Waschmittel auf das Rollband, der Kassierer scannt den ...