Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
3. Aufl. 2020
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9. Betriebliche Informationstechnik und Telekommunikation
9.1 Grundlagen der Telekommunikation
Die Telekommunikation wird in Deutschland durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt, das den Zweck hat, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten (§ 1 TKG).
Gemäß § 3 Abs. 22 TKG ist Telekommunikation definiert als der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen. Telekommunikation bezeichnet daher den Austausch von Informationen und Daten über jegliche Distanzen, wobei die Distanz selbst unerheblich ist. Die Informationen können beispielsweise innerhalb des gleichen Raumes (z. B.S. 342 von einem Rechner zum anderen), innerhalb des gleichen Unternehmensgebäudes, innerhalb einer Stadt oder länder- und kontinentübergreifend ausgetauscht werden. Als Übertragungsweg für die Telekommunikation werden Kabel (Koaxialkabel, Fernmeldekabel, Stromnetz) oder die drahtlose Funktechnik benötigt, mithilfe derer Telekommunikationsanlagen Nachrichten verschicken können.
Telekommun...