Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
3. Aufl. 2020
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6. Weitere Empfehlungen für die Gestaltung und Formulierung von Geschäftsbriefen
Neben den Vorgaben der DIN 5008 sollten noch weitere Regeln und Empfehlungen bezüglich der Gestaltung und Formulierung von Geschäftsbriefen berücksichtigt werden:
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben in Geschäftsbriefen
Unternehmensspezifische Gestaltungsregeln (Corporate Design)
Allgemeine Empfehlungen zur Formulierung von Geschäftsbriefen.
6.1 Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben
Abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens hat der Gesetzgeber verbindliche Pflichtangaben festgelegt, die in einem Geschäftsbrief abhängig von der Rechtsform des Unternehmens enthalten sein müssen. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Informationen werden im Allgemeinen in der Fußzeile des Geschäftsbriefs eingefügt. Konkrete Vorgaben bezüglich der Gestaltung der Fußnoten (z. B. in der DIN 5008) gibt es nicht, allerdings muss der Text natürlich mit dem bloßen Auge lesbar sein.
Die folgende Tabelle ordnet den Rechtsformen die jeweiligen Pflichtangaben zu.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsformen und Rechtsgrundlagen | Pflichtangaben in einem Geschäftsbrief |
Eingetragener Kaufmann/-frau (e. K. bzw. e. Kffr.), § 37a HGB |
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