Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
3. Aufl. 2020
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3. Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend regelt die Rechte von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.
Das Gesetz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor Überlastung zu schützen.
3.1 Geltungsbereich
Das JuArbSchG gilt für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren zum Zweck der Berufsausbildung, als Arbeitnehmer/Heimarbeiter oder einem der Berufsausbildung ähnelnden Ausbildungsverhältnis. Es gilt nicht für gelegentliche geringfügige Hilfeleistungen aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter. Als Kind wird definiert, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Jugendlicher im Sinne des Gesetzes ist, wer zwischen 15 und 18 Jahre ist.
3.2 Dauer der Arbeitszeit
Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Wird an einem oder mehreren Tagen die Arbeitszeit verkürzt, so kann sie an den übrigen Werktagen der Woche achteinhalb Stunden betragen. Ausnahmen gibt es in der Landwirtschaft.
3.3 Berufsschule
Für die Teilnahme an der Berufsschule muss der Arbeitgeber die Ju...