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FG Berlin-Brandenburg | Inländische Betriebsstätte bei Grundstücksverwaltung durch Managementgesellschaft
Ein inländisches Büro kann auch dann eine Betriebsstätte einer nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen GmbH sein, wenn es sich hierbei um das Büro einer Geschäftsbesorgungs-GmbH handelt und hierüber kein vertragliches eigenes Nutzungsrecht besteht.
Die Klägerin, eine GmbH mit Ort der Geschäftsleitung in Luxemburg, hatte zwei inländischen, Managementgesellschaften umfassende „Hausverwaltungsvollmachten“ für ihren inländischen, vermieteten Immobilienbesitz erteilt, u. a. mit der Erlaubnis, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Diese Vollmacht erstreckte auch sich auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte nach § 174 BGB, insbesondere auf die S. 371 [i]Enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem „Hauptunternehmer“ und dem beauftragten Unternehmen als Indiz für eine BetriebsstätteAnmahnung und juristische Durchsetzung rückständiger Mieten und Umlagen. Die Klägerin machte geltend, dass der alleinige Geschäftsführer der Klägeri...