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Sozialversicherungspflicht | Detektiv in einer Detektei
Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig beschäftigt.
Die Rentenversicherung stellte bei einer Betriebsprüfung einer Detektei, die die Überwachung von Supermärkten übernimmt, fest, dass mehrere Detektive bei dieser Firma seit Jahren abhängig beschäftigt seien, und forderte Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung i. H. von über 65.000 € nach. [i]Wenning, Scheinselbständigkeit, infoCenter, NWB HAAAA-41718 Der Senat folgte nicht der Ansicht des Inhabers der Detektei, dass die Detektive selbständig tätig gewesen seien, weil er die Aufträge, die er nicht selbst übernehmen konnte, lediglich an diese durchgereicht habe. Die Detektive seien vielmehr in den Betrieb der Detektei eingeglied...