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Online-Beitrag vom

Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt erweiterte Kürzung aus

BFH präzisiert Ausnahmetatbestand

Prof. Dr. Christian Möller, LL.M.

[i]Schäfer-Elmayer/Stolz, Betriebsvorrichtungen, Grundlagen, NWB XAAAE-33495 Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Einzelfall unschädlich, wenn sie „zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung“ ist. Der BFH zeigt nun für die Vermietung eines Warenhauses nebst Tankstelle mit Tankstellentechnik die engen Grenzen dieser Ausnahme auf. Entscheidend ist, ob im Streitjahr (nicht im Jahr der Errichtung des Gebäudes) die Mitvermietung der in Rede stehenden Vorrichtung unentbehrlich ist; eine bloße Üblichkeit reicht nicht. Im Einzelfall bestehende vertragliche Bindungen führen nicht zu einer zwingenden Notwendigkeit der Mitvermietung (, NWB DAAAH-47679).

I. Vermietung eines Warenhauses nebst Tankstelle (mit Tankstellentechnik)

[i]Mitvermietung u. a. von Zapfsäulen, Rohrleitungen und FahrbahnbefestigungDie klagende GmbH war im Streitjahr 2008 aufgrund eines langfristigen Mietvertrags Vermieterin eines SB-Warenhaus mit Tankstelle. Gebäude und Tankstelle waren bereits 1983/1984 errichtet worden; der Mietvertrag darüber aus dem Jahr 1998 war zum durch Anwachsung auf die Klägerin übergegangen. Das Finanzamt versagte der Kläger...