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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 BA 58/20 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte kann vorliegen, wenn ein Unternehmer glaubhaft machen kann, allein aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus und nach Nutzung eigener finanzieller Möglichkeiten seine Zahlungsunfähigkeit bis zum Ende der seinen Betrieb einschränkenden Maßnahmen nur noch mit einer Erstattung bereits bezahlter, noch nicht bestandskräftiger Beitragsnachforderungen abwenden zu können.

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 15 Nr. 20
DStR 2020 S. 14 Nr. 20
EAAAH-48856

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