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Gesetzgebung | Stellungnahme zum Corona-Steuerhilfegesetz (Bundesrat)
Der Bundesrat hat sich am in verkürzter Frist mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise („Corona-Steuerhilfegesetz“) befasst, den die Bundesregierung am auf den Weg gebracht hatte (BR-Drucks. 221/20 (Beschluss)).
Die wichtigsten Maßnahmen:
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten soll von 19 auf 7 Prozent abgesenkt werden. Ziel ist es, das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Regelung soll ein Jahr lang gelten: vom bis .
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