Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Beitrag vom

Coronavirus: Die Beratungs- und Vertretungsbefugnisse des Steuerberaters in der Pandemie

Welche Rechtsdienstleistungen sind erlaubt?

Ina Jähne

In Zeiten der Pandemie und der steigenden Beratungsbedürftigkeit der Unternehmen und Mandaten stellt sich zunehmend die Frage, welche Befugnisse der Steuerberater überhaupt hat und wo seine Beratungs- und Vertretungsgrenzen liegen.

I. Hilfeleistung in Steuersachen

Nach § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber

  • in Steuersachen zu beraten,

  • sie zu vertreten und

  • ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch

  • die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und

  • die Hilfeleistung in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie

  • die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.

So weit, so gut. Was aber darf der Steuerberater aber darüber hinaus leisten?

II. Rechtsdienstleistung

Die Frage nach einer über die originären Steuerangelegenheiten hinausgehenden Beratungs- und Vertretungsbefugnis ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Nach § 3 RDG be...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen