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Coronavirus: Die Beratungs- und Vertretungsbefugnisse des Steuerberaters in der Pandemie
Welche Rechtsdienstleistungen sind erlaubt?
In Zeiten der Pandemie und der steigenden Beratungsbedürftigkeit der Unternehmen und Mandaten stellt sich zunehmend die Frage, welche Befugnisse der Steuerberater überhaupt hat und wo seine Beratungs- und Vertretungsgrenzen liegen.
I. Hilfeleistung in Steuersachen
Nach § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber
in Steuersachen zu beraten,
sie zu vertreten und
ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.
Dazu gehören auch
die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und
die Hilfeleistung in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie
die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.
So weit, so gut. Was aber darf der Steuerberater aber darüber hinaus leisten?
II. Rechtsdienstleistung
Die Frage nach einer über die originären Steuerangelegenheiten hinausgehenden Beratungs- und Vertretungsbefugnis ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Nach § 3 RDG be...