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BMF 29.04.2020 IV B 6 - S 1316/19/10024 :012, NWB 20/2020 S. 1462

Abgabenordnung | Bekanntmachung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen. Mit Schreiben v.  gibt das BMF nähere Informationen zur Datenübermittlung über die ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder sowie über das DAC6-Formular für Einzeldatenmelder bekannt.