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Abgabenordnung | Geschäftsführerhaftung nach Insolvenzverwalterbestellung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bei Insolvenzantragstellung und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim GmbH-Geschäftsführer.
Gegenstand des BFH-Urteils ist die Frage, ob einem GmbH-Geschäftsführer trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die GmbH verbleibt. Der BFH bejahte dies, gab der Revision statt, verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Finanzgericht zurück und stellte klar, dass der Geschäftsführer sich...