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Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Antragsformulare nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Berechnungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund: Die mit dem sog. JStG 2019 beschlossene Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft (§ 32c EStG) ist nach Billigung durch die EU-Kommission zum in Kraft getreten (BGBl 2020 I Nr. 14 vom ). Die Tarifermäßigung wird auf Antrag erstmalig für den VZ 2014 bis 2016 gewährt.
Hierzu führt das BMF weiter aus: Die Antragsformulare
Anlage 32c - 2016
Anlage 32c - 2019
werden auch auf den Internetseiten der Landesfinanzministerien veröffentlicht.
In der Anlage „Erläuterungen und Unterrichtungen zur Anlage 32c“ geht das BMF auf den Begriff des „Unternehmens in Schwierigkeiten“ sowie auf nicht...