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Coronavirus | Besteuerung von Grenzpendlern nach Belgien (BMF) - aktualisiert am : Verlängerung der Konsultationsvereinbarung
Das BMF hat eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien am veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern nach Belgien und soll grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie nicht benachteiligen (-BEL/20/10002 :001).
Hintergrund: Homeoffice kann zum Wechsel des Besteuerungsrechts führen.
Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Beschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde ...