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MFA Nr. 5 vom Seite 11

Hygienepläne – Pflicht oder Kür?

Gesundheitsökonomin (VWA) Kathrin Mann (MHBA); Regensburg

Das Hygienemanagement ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung. Das Erarbeiten und Fortschreiben von Hygienedokumenten nimmt meist viel Zeit in Anspruch und sollte von einem Hygieneverantwortlichen überwacht werden. In diesem Artikel werden die Grundzüge des Hygienemanagements erklärt. Außerdem wird der „Hygieneplan“ besprochen, der in jeder Arztpraxis vorhanden sein muss. So kann der Aufwand auf das Sinnvolle und Notwendige begrenzt werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Eine große Rolle bei der Umsetzung dieses Gesetzes spielen z. B. Arztpraxen oder Praxen, in denen eine invasive Diagnostik und Therapie erfolgt. Der Schutz vor Infektionen ist also eine wichtige Aufgabe der Praxisleitung und aller Mitarbeiter.

Schaut man sich das IfSG etwas genauer an, so stellt man fest, dass der Praxisinhaber verpflichtet ist, in der Praxis einen Hygieneplan vorzuhalten. Diese Bestimmung findet sich z. B. in § 23 Abs....

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