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Das „maßgebende Wirtschaftsjahr“ der Hinzurechnungsbesteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 333Die Hinzurechnungsbesteuerung ist derzeit aufgrund der geplanten Änderungen im ATAD-Umsetzungsgesetz in der Diskussion. Durch die Reform sollen mehrere Punkte geändert werden. Einige Fragen werden allerdings nach derzeitigem Stand auch diese Reform überdauern. Dazu gehört die Grundsatzfrage, wie das „maßgebende Wirtschaftsjahr“ der ausländischen Gesellschaft zu bestimmen ist. Davon hängen sowohl der Tatbestand als auch die Rechtsfolge der Hinzurechnungsbesteuerung ab.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Beherrschung der Zwischengesellschaft erforderlich
[i]Tatbestand der HinzurechnungsbesteuerungDie aktuelle Hinzurechnungsbesteuerung erfordert eine Inländerbeherrschung i. S. des § 7 Abs. 1 AStG. Entsprechend müssen unbeschränkt Steuerpflichtige an der ausländischen Gesellschaft „zu mehr als der Hälfte beteiligt“ sein. Problematisch bei einer solchen Definition sind insbesondere folgende Punkte:
Wer ist im Personenkreis enthalten, dessen „Beteiligtsein“ gemessen werden soll?
An welchen Merkmalen genau macht sich das „Beteiligtsein“ fest?
Zu welchem Zeitpunkt sind die Merkmale 1 und 2 zu überprüfen?
[i]Zeitpunkt der Überprüfung der Merkmale unklarDie Fragen 1 und 2 werden unmittelbar durch den Wortlaut des § 7 Abs. 2 AStG beantwortet. Frage 3 wird ebenf...