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Körperschaftsteuerliche Organschaft – Steuerliche Folgen
Während in Teil I des Beitrages zur körperschaftsteuerlichen Organschaft die Voraussetzungen im Blickpunkt standen, beschäftigt sich Teil II mit den steuerlichen Folgen. Abschließend wird das Thema nochmals anhand eines umfassenden Beispiels veranschaulicht.
Steuerliche Folgen der Organschaft
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Organschaft
Organgesellschaft und Organträger bleiben auch bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zivilrechtlich und steuerrechtlich selbstständige Subjekte. Sowohl Organgesellschaft als auch Organträger haben jeweils einen Jahresabschluss zu erstellen und ihren Gewinn bzw. ihr zu versteuerndes Einkommen getrennt zu ermitteln.
Das Einkommen der Organgesellschaft ist dem Organträger für das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zuzurechnen, in dem die Organgesellschaft das Einkommen erzielt hat (H 14.7 Veranlagungszeitraum der Zurechnung KStH).
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Organgesellschaft
Die körperschaftsteuerliche Organschaft hat zur Folge, dass das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet wird. Der Organträger hat folglich das Einkommen der Organgesellschaft zu versteuern. Dies hat bei der Organgesellsch...