Leistungsgebot wegen steuerlicher Masseverbindlichkeiten gegen den
früheren Insolvenzschuldner
Leitsatz
Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit kann gegen den früheren Insolvenzschuldner ein Leistungsgebot
wegen der vom Insolvenzverwalter durch Abgabe einer Steueranmeldung begründeten steuerlichen Masseverbindlichkeiten einschließlich
Zinsen und Säumniszuschläge ergehen.
Masseverbindlichkeiten werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.
Die Einrede einer begrenzten insolvenzrechtlichen Nachhaftung ist erst im Abrechnungs- bzw. Vollstreckungsverfahren zu prüfen
und stellt die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebots nicht in Frage.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAH-47779
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