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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 03 | Land- und Forstwirte: Anträge auf Tarifermäßigung nach § 32c EStG können jetzt gestellt werden

Nachdem die EU-Kommission die Ende des letzten Jahres durch das JStG 2019 eingeführte Tarifermäßigung nach § 32c EStG gebilligt hat, ist diese Regelung zum in Kraft getreten. Sie ermöglicht eine ausgeglichene durchschnittliche Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren mit stark schwankenden Ergebnissen. Da das offizielle Formular nunmehr vorliegt, können die entsprechenden Anträge jetzt gestellt werden.

Das Niedersächsische Finanzministerium hat kürzlich darauf hingewiesen: Land- und Fortwirte können nunmehr bei den Finanzämtern die Tarifermäßigung nach § 32c EStG beantragen. Das offizielle Antragsformular der Verwaltung ist online abrufbar.

Kurz zum Hintergrund: Bereits Ende 2016 war eine Tarifglättung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beschlossen worden. Im Hinblick auf das im Unionsrecht geltende Beihilfeverbot war diese Regelung aber auf Bedenken der EU-Kommission gestoßen und daher nie in Kraft getreten. Mit einer Neufassung des § 32c EStG wurden daraufhin durch das Jahressteuergesetz 2019 die beihilferechtlichen Vorgaben aus dem Notifizierungsverfahren umgesetzt.

Die gute Nachricht lautet n...