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Track 12 | Private Veräußerungsgeschäfte: Weiterveräußerung von Tickets für Veranstaltungen ist steuerpflichtig
Veräußert der Steuerpflichtige ein kurz zuvor entgeltlich erworbenes Ticket für ein Spiel der UEFA Champions League, unterliegt ein daraus erzielter Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Tickets stellen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs keine „Gegenstände des täglichen Gebrauchs” dar. Ein strukturelles Vollzugsdefizit sei zudem zu verneinen.
Gewinne aus dem Weiterverkauf von Eintrittskarten durch Privatleute unterliegen nicht der Einkommensteuer. – Über diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Baden-Württemberg hatten wir Sie in unserer September-Ausgabe 2018 informiert. Leider hat der Bundesfinanzhof das Urteil jetzt jedoch nicht bestätigt.
Im Streitfall hatte ein Fußballfan über die offizielle Webseite der UEFA zwei Eintrittskarten für das Champions-League-Finale 2015 in Berlin zugelost bekommen – für zusammen 330 €. Ursprünglich hatte der Kläger geplant, das Finale zusammen mit seinem Sohn zu besuchen. Als Bayern München im Halbfinale gegen den späteren Gewinner, den FC Barcelona, ausgeschieden war, überlegte er es sich anders. Er verkaufte über eine Ticketplattform ...