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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 130/16

Die Beteiligten streiten um eine Erstattung von Kosten für die hormonelle Stimulierung, die Eizellenentnahme und die Kryokonservierung imprägnierter (befruchteter) Eizellen in Höhe von 4.351,48 Euro.

Fundstelle(n):
KAAAH-47386

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