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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 12 R 759/17

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten, Zeiten der Zugehörigkeit des Klägers zur DDR-Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVtI) sowie entsprechende Arbeitsentgelte für die Zeit vom 01. September 1966 bis zum 30. Juni 1990 als Pflichtbeitragszeit nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) festzustellen.

Fundstelle(n):
NAAAH-47372

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