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Coronavirus | Hilfen für die Gastronomie (BMF)
Das BMF hat eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie ab dem befristet bis zum auf 7 % angekündigt.
Hintergrund: Umsatzsteuerliche Behandlung von Restaurationsleistungen
Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer i.d.R. gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ermäßigt besteuerten Lieferung (z.B. Speisen zum mitnehmen) als auch im Rahmen einer nicht ermäßigt besteuerten sonstigen Leistung (z.B. Verzehr im Restaurant) abgegeben werden. Liegt eine Abgabe im Rahmen einer sonstigen Leistung vor, so wird der gesamte Umsatz (einschließlich der Abgabe der Speisen) dem normalen Steuersatz unterworfen (keine Aufteilung in eine Lieferung und eine sonstige Leistung). Die Abgrenzung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen richtet sich danach...