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SG Dortmund Urteil v. - S 34 BA 4/19

Gesetze: SGB III § 25 Abs 1 S 1, SGB IV § 7 Abs 1 , SGB IV § 7a , SGB VI § 1 S 1 Nr 1

Bauleiter ist sozialversicherungspflichtig

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Bauleiter im Architekturbüro des Beigeladenen in der Zeit vom 01.03.2018 bis 31.12.2019 abhängig beschäftigt war und der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlegen hat.

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 16 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2020 S. 1316
VAAAH-47271

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