EuGH - C-931/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EGRL 112/2006
Rechtsfrage
Ist dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen, dass stets das Vorliegen einer personellen und technischen Ausstattung gegeben sein muss und daher an der Niederlassung unbedingt eigenes Personal des Dienstleistungserbringers vorhanden zu sein hat oder kann im konkreten Fall der steuerpflichtigen Vermietung einer im Inland belegenen Liegenschaft, die sich bloß als passive Duldungsleistung darstellt, diese auch ohne personelle Ausstattung als "feste Niederlassung" anzusehen sein?
Auslegung; Dienstleistung; Duldungsleistung; Feste Niederlassung; Gemeinschaftsrecht; Inland; Mehrwertsteuer; Niederlassung; Österreich; Personal; Umsatzsteuer; Unionsrecht; Vermietung
Fundstelle(n):
WAAAH-47223