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Coronavirus | Pauschaler Verlustrücktrag ab sofort möglich (BMF)
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben bei Verlusten in 2020 nun die Möglichkeit eine Erstattung der in 2019 gezahlten Vorauszahlungen zu beantragen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben soll in Kürze folgen.
Pauschaler Verlustrücktrag möglich
Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.
Die beschlossene Pauschalierung bringt für die betroffenen Unterne...