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Zuschuss des Bundes für Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1342Die Bundesregierung hat am Eckpunkte für „Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Soloselbständige“ beschlossen; hiernach erhalten Freiberufler und Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einen nicht rückzahlbaren Sofortzuschuss des Bundes bis zu 15.000 € im Einzelfall. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür haben Bundestag und Bundesrat am beschlossen (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 v. , BGBl 2020 I S. 556).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Antrags- und Auszahlungsverfahren
[i]Kein Rechtsanspruch auf SoforthilfeDie Soforthilfe des Bundes ist eine Billigkeitsleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das Antrags- und Auszahlungsverfahren hat der Bund den Ländern auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung und dazu vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlassenen Vollzugshinweisen übertragen.
Verhältnis des Bundeszuschusses zu ergänzenden Länderhilfen
[i]Bundesprogramm hat Vorrang vor Soforthilfen der LänderDie Soforthilfeprogramme der Länder treten grds. hinter das Bundesprogramm zurück. Unternehmen und freiberuflich Selbständige mit bis zu zehn Mitarbeitern erhalten daher i. d. R. Soforthilfen aus dem Bundesprogramm. Alle Unternehm...