Von erlaubten, aber unerfüllten Wünschen in der Corona-Krise
Als ich Ende März das Editorial der letzten Heftausgabe geschrieben hatte und auf einige Beiträge und Arbeitshilfen zur Beratung in der Corona-Krise hinwies, endete ich mit folgendem Satz: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben, und hoffe, Ihnen in der nächsten Ausgabe wieder positivere Themen präsentieren zu können.“ Der erste Wunsch (Gesundheit) gilt natürlich weiterhin, den zweiten (positivere Themen) kann ich jedoch nicht erfüllen.
Die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie haben uns alle schlichtweg überrollt. Die heftigen Auswirkungen von COVID-19 waren für die meisten von uns nicht vorhersehbar und haben unseren privaten und beruflichen Alltag radikal geändert. Jeder geht damit ein Stück weit anders um: Der eine ist froh, sich den täglichen Weg durch den Stau zu sparen und etwas mehr Flexibilität im Arbeitsalltag zu haben. Der andere leidet entweder unter der Doppelbelastung „Beruf und Kinderbetreuung“ und manch einer sogar unter einer gewissen Vereinsamung im Homeoffice und wünscht sich den täglichen, erfrischenden Small Talk mit den Kollegen herbei. Hinzu kommt natürlich das ungute Gefühl der Unsicherheit, wie man sich in der Öffentlichkeit „richtig“ verhält: Schlägt man einen großen Bogen um Nachbarn, Bekannte und Freunde? Inwieweit darf ich mich überhaupt frei draußen bewegen?
Auch wir im Verlag mussten uns natürlich umstellen. Homeoffice, Telefon- und Videokonferenzen und Digitalisierung einiger Prozesse – es ist doch erstaunlich, was alles funktioniert, wenn man keine andere Wahl hat. Insbesondere der Digitalisierung wird Corona wahrscheinlich einen deutlichen Schub geben. Denn genau wie wir im Verlag und Sie in Ihren Kanzleien und Beratungsunternehmen richten sich viele Unternehmen jetzt auf die neuen technischen Anforderungen ein – eben weil sie es müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Doch als Berater wissen Sie natürlich, dass das für viele Unternehmen nicht reicht. Viele Mandanten kämpfen ums Überleben, hier ist schnelle Hilfe gefragt. Daher beschäftigt sich das vorliegende Heft ausschließlich mit der Beratung in der Corona-Krise – und gibt Ihnen Antworten auf zahlreiche Fragen, die Sie sich in der Beratung derzeit stellen:
Auch wenn ich bereits eines Besseren belehrt wurde, möchte ich Sie dennoch mit demselben Wunsch aus dem letzten Editorial in die Lektüre des aktuellen Hefts „entlassen“: Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Gesundheit und hoffe auf positivere Themen in der nächsten Ausgabe! Wünsche sind schließlich weiterhin erlaubt und unterliegen keinen Einschränkungen.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 5/2020 Seite 129
NWB PAAAH-47059