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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Ausschluss der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Durch die Rechtsprechung des BFH
war bereits geklärt, dass eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen die
erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach
§ 9 Nr. 1
Satz 2 GewStG auch dann ausschließt, wenn sie in
geringfügigem Umfang erfolgt (vgl.
,
BStBl 2019 II S. 705). Das
enthält eine Abgrenzung dahingehend, dass dies anders zu sehen ist, wenn die
Überlassung von Betriebsvorrichtungen in einem Vertrag über die Vermietung
eines Gebäudes ausgeschlossen wird und insoweit kein Scheingeschäft vorliegt.
Das Urteil enthält wichtige Aussagen zum Anwendungsbereich der erweiterten Gewerbesteuerkürzung. Es zeigt einen Gestaltungsweg auf, wie die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erreicht werden kann, wenn ein Gesamtgebäude überlassen wird, welches ...