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WP Praxis 5/2020 S. 154

Unterzeichnung von Bestätigungsvermerken

An die WPK wurde folgende Frage gerichtet: „In unserer Praxis werden Bestätigungsvermerke üblicherweise von zwei WP/vBP unterzeichnet. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit viele Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, ist es uns organisatorisch schwer möglich, beide Unterschriften einzuholen. Ist es berufsrechtlich zwingend, dass zwei WP/vBP einen Bestätigungsvermerk unterzeichnen?“

In ihrer Antwort auf diese Frage weist die WPK darauf hin, dass es grundsätzlich keine berufsrechtliche Vorgabe dazu gibt, wie viele Berufsangehörige einen Bestätigungs- oder Versagungsvermerk unterzeichnen müssen. Vorgesehen ist nur die Unterzeichnung. Dafür reicht die Unterzeichnung durch eine berufsangehörige Person. Sie muss allerdings Abschlussprüfer, für die Auftragsdurchführung verantwortlich und im Fall e...