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Auswirkungen des Coronavirus auf die Qualitätskontrolle
Zur Einhaltung von Fristen für die Durchführung von Qualitätskontrollen und für die zeitgerechte Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung für Qualitätskontrollprüfer weist die WPK darauf hin, dass Fristüberschreitungen bzw. Nachholungen in bestimmten Fällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums toleriert werden. Auch weist die WPK auf eigene Fortbildungsveranstaltungen für Qualitätskontrollprüfer hin.
Einzelheiten dazu enthält die Meldung der WPK vom , abrufbar unter http://go.nwb.de/sg8ve.