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BBK Nr. 9 vom

Corona -Krise: Nichteinhaltung der Investitionsfrist i. S. von § 7g EStG – Gesetzgeber ist gefordert

Leserfrage

Bernd Rätke

Unternehmer, die im Jahr 2017 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben, haben bis zum Zeit, die Investition durchzuführen. Aufgrund der Corona-Krise werden viele Unternehmer hierzu aber nicht in der Lage sein, weil ihnen aktuell die Mittel für die Investition fehlen. Die Frage ist nun: Gibt es Möglichkeiten, den Investitionszeitraum zu verlängern oder aber die steuerlichen Nachteile aus der Nichtdurchführung der Investition abzumildern?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die aktuelle Rechtslage ist für Unternehmer, die im Jahr 2017 einen Investitionsabzugsbetrag gebildet haben, unbefriedigend. Vergleichbare Probleme haben Unternehmer, die die Investition zwar bereits durchgeführt haben, aber die Mindestnutzungsdauer des § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG wegen der Corona-Krise nicht einhalten können, sondern zu einem Verkauf des Wirtschaftsguts gezwungen sind.

Gefordert ist der Gesetzgeber, der die Fristen des § 7g EStG um ein Jahr verlängern sollte. Alle anderen Maßnahmen wie z. B. eine allgemeine Stundung helfen den betroffenen Unternehmern nicht dauerhaft.

Hinweis:

Sollte der Gesetzgeber nicht reagieren, bleibt betroffenen Unternehmern aktuell nur ein Erlas...