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Corona-Pandemie und Vertragsrecht
Welche Rechte und Pflichten bestehen im Fall der Leistungsstörung?
Die verhängten Kontaktsperren und sonstigen Isolierungsmaßnahmen haben in großen Teilen auch zu einem wirtschaftlichen Lockdown geführt. Aufträge werden storniert, erbracht Leistungen oder Waren nicht abgenommen und Rechnungen – wenn überhaupt – nur schleppend bezahlt. Dies führt bei kleineren und mittleren Unternehmen zu Liquiditätsengpässen. Aber welche vertraglichen Rechte und Pflichten bestehen in dieser Zeit?
I. Vertragliche Verpflichtung
Im Grundsatz gilt, dass die Parteien an geschlossene Verträge gebunden sind und die dort vorgesehenen Leistungen (zumeist eine Dienstleistung oder die Herstellung/Lieferung einer Ware) und Gegenleistungen (Vergütung) auch in Krisenzeiten geschuldet bleiben. Zudem ist es so, dass der übliche Vertrag keine Regelung zu einer solchen Pandemie-Lage vorsieht.
II. Einzelne Klauseln
Zwar gibt es in vereinzelten Verträgen Klauseln zu „höherer Gewalt“, welche die Folgen von Leistungsstörungen adressieren, die durch Umstände hervorgerufen werden, die sich der Kontrolle und Einflussnahme der Vertragsparteien entziehen. Hiervon sind jedoch meistens nur Naturkatastrophen umfasst. Zudem wäre es denkbar (aber in deutschen Verträgen nahezu ausgeschlossen), da...