Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, aus Aufwendungen, die in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Verwaltungstätigkeit stehen, ist ausgeschlossen?
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen
Kann eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen? Handelt es sich bei Aufwendungen für die Veröffentlichung von Jahres- und Hauptberichten, Prüfung von Sondervermögen, Beratung und Grundstücksbewertung durch Sachverständige sowie Leistungen der Depotbank um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung des Sondervermögens", die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung und Bewirtschaftung der vom Sondervermögen gehaltenen Wirtschaftsgüter", die zum Vorsteuerabzug berechtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
UAAAH-46739