Für Beträge von geringer Bedeutung (z.B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) besteht hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht
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Besteht für Beträge von geringer Bedeutung (z.B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht?
Ist hinsichtlich der Frage, wann ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt, eine analoge Anwendung der jeweiligen Grenze des § 6 Abs. 2 EStG möglich?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
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Fundstelle(n):
KAAAH-46738