Arbeitshilfe - Stand: 19.11.2021

§ 7g Abs. 4 Satz 1 EStG - ein Rumpfwirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV im Aufgabejahr ist ausreichend

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Muss im Fall einer Betriebsaufgabe der Verbleibens- und Nutzungszeitraum nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b EStG neben dem Jahr der Anschaffung einen Zeitraum von weiteren zwölf Monaten umfassen oder ist ein Rumpfwirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV im Aufgabejahr ausreichend?

Ist bei der Formulierung des § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG unter „folgenden Wirtschaftsjahr“ ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 1 EStDV gemeint?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAH-46735