Tarifermäßigung für Auszahlung eines Versorgungsguthabens aus betrieblicher Altersversorgung (Direktzusage)
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1. Kann die teilweise Umwidmung einer Abfindung hin zur Zuführung in die betriebliche Altersversorgung mit einer daraus erfolgten Auszahlung in einem späteren Veranlagungsjahr für sich eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG beanspruchen?
2. Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang die Auszahlung nur eines Versorgungsguthabens bei einer aus zwei Versorgungskonten bestehenden betrieblichen Altersversorgung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAH-46702