Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA, Gewinnverteilungsschlüssel
Leitsatz
Die Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf den persönlich haftenden
Gesellschafter einer KGaA ist nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel vorzunehmen. Sondervergütungen und gewinnabhängige
Vorabgewinnanteile sind dabei nicht einzubeziehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 30 DStRE 2020 S. 966 Nr. 16 DStZ 2020 S. 345 Nr. 10 EFG 2020 S. 720 Nr. 10 EStB 2020 S. 276 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21806 Nr. 7 WAAAH-46679
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