Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung; steuerfreie Leistungen aus Verkauf von Versicherungsdoppelkarten
Leitsatz
1. In der vorliegenden tatsächlichen Verständigung ist die (Mindest-)Höhe der steuerpflichtigen Umsätze bindend festgelegt
worden. Ebenfalls der Höhe nach wurden damit die möglicherweise steuerfreien Umsätze durch die tatsächliche Verständigung
festgelegt. Anderenfalls hätte die Aufteilung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen nicht erfolgen müssen,
eine Vereinbarung über die Höhe der Gesamtumsätze hätte genügt.
2. Soweit der Stpfl. vorträgt, dass die Aufteilung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen im angefochtenen Bescheid
unzutreffend sei, da ca. 90% bzw. 70% der Umsätze auf den steuerfreien Verkauf von Versicherungsdoppelkarten entfallen seien,
hat der Stpfl. diese Tatsache nicht innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist durch Vorlage geeigneter Buchführungsunterlagen
nachgewiesen.
Fundstelle(n): BB 2020 S. 1183 Nr. 21 DStR 2020 S. 8 Nr. 45 DStRE 2020 S. 1511 Nr. 24 MAAAH-46678
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