Anforderungen an ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch - Ausnahme von der zugrundeliegenden Typisierung bei
der Ermittlung des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
Leitsatz
1. Ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden,
um so nachträgliche Einfügungen oder Änderungen auszuschließen oder
als solche erkennbar zu machen. Aufzeichnungen mit Bleistift genügen
diesen Anforderungen nicht.
2. Eine Ausnahme von der zugrunde
liegenden Typisierung bei der Ermittlung des Zuschlags nach § 8
Abs. 2 Satz 3 EStG anhand einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten
mit 0,002% des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz
2 EStG je Entfernungskilometer erfordert nicht zwingend die Angabe
der genauen Tage (Datumsangabe), an denen der Steuerpflichtige die
Arbeitsstätte aufgesucht hat. Der erkennende Richter muss den Verwaltungsvorgaben
(BMF IV C 5 - S-2334 / 08 / 10010 vom
) nicht folgen, wenn er keinen Anlass sieht die Angaben
im Fahrtenbuch in Zweifel zu ziehen.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 6 Nr. 27 DStRE 2020 S. 905 Nr. 15 EFG 2020 S. 704 Nr. 10 KÖSDI 2020 S. 21806 Nr. 7 KÖSDI 2020 S. 21889 Nr. 9 YAAAH-46674
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