Keine Auswirkung eines passiven steuerlichen Ausgleichspostens auf eine spätere TWA der Fondsbeteiligung
Leitsatz
Die Bildung eines passiven steuerlicher Ausgleichspostens, der für von einem Investmentfond mitgeteilte AfA-Beträge (§ 5 Abs.
1 Nr. 1 Buchst. g, § 3 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004) gewinnmindernd gebildet worden war, steht einer späteren Teilwertabschreibung
bezüglich der Fondsbeteiligung nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2020 S. 1198 Nr. 21 DStR 2020 S. 10 Nr. 34 DStRE 2020 S. 1034 Nr. 17 DStZ 2020 S. 514 Nr. 14 DStZ 2020 S. 552 Nr. 15 EFG 2020 S. 749 Nr. 10 KÖSDI 2020 S. 21930 Nr. 10 NWB-EV 2020 S. 177 Nr. 5 VAAAH-46662
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.