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NWB Nr. 17 vom

Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung

Michael Heine

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen in § 35c EStG eingefügt. § 35c EStG gilt für energetische Maßnahmen an einem ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude. Unschädlich ist, wenn Teile der Wohnung als häusliches Arbeitszimmer genutzt werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Nachweis der Eigennutzung

[i]Nachweis anhand MeldebestätigungDer Steuerpflichtige muss nachweisen können, dass er das begünstigte Objekt selbst nutzt. Der Nachweis der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wird dabei regelmäßig anhand der amtlichen Meldebestätigung erbracht. Bei Ferien- und Wochenendhäusern sind erhöhte Anforderungen an das Merkmal zu stellen.

Jahresbetrachtung innerhalb des dreijährigen Ermäßigungszeitraums

[i]Nutzungsänderung führt nicht zur rückwirkenden VersagungDie ausschließliche Eigennutzung ist sowohl im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme als auch in den beiden folgenden Jahren, in denen die Steuerermäßigung gewährt werden kann, erforderlich. Die begünstigungsschädliche Nutzung in den Fol-gejahren des Abschlusses einer energetischen Sanierungsmaßnahme hat jedoch keine Auswirkung auf den bereits gewährten Ermäßigungsbetrag für das Sanier...