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Coronavirus | 9 Punkte-Plan der BStBK und der WPK
Die BStBK und die WPK haben sich mit einem 9 Punkte-Plan an das BMF gewandt. Hierin regen sie weitere steuerliche und verfahrensrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise an.
Die Kammern halten folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:
1. Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldungen verschieben
Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte generell um 1 Monat verschoben werden, auch um das damit befasste Personal flexibler einsetzen zu können. Die Inanspruchnahme der Fristverlängerung sollte für die Unternehmen als Wahlrecht ausgestaltet werden, welches mit der verzögerten Abgabe ausgeübt wird. So ist gewährleistet, dass zu erstattende Vorsteuerüberhänge zeitnah ausgekehrt werden. Ziel sollte es sein, dass Steuerberater und ihre Man...