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Coronavirus | Besteuerung von Grenzpendlern nach Österreich (BMF)
Das BMF hat eine
Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Österreich vom veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die
Besteuerung von Grenzpendlern nach Österreich und bedeutet eine Entlastung für
grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur
Bekämpfung der Covid-19 Pandemie (-AUT/20/10002 :001).
Hintergrund: Homeoffice kann zum Wechsel des Besteuerungsrechts führen
Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folg...