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Coronavirus | Besteuerung von Grenzpendlern nach Österreich (BMF)
Das BMF hat eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Grenzpendlern nach Österreich und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie (-AUT/20/10002 :001).
Hintergrund: Homeoffice kann zum Wechsel des Besteuerungsrechts führen
Insbesondere Grenzpendler*innen, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln, sind von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen betroffen. Wenn sie nun, vermehrt ihrer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen, kann dies auch steuerliche Folg...