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Coronavirus | Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen (BMF)
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben zu investmentsteuerlichen Maßnahmen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht ( :002).
Danach gilt Folgendes:
Eine passive Grenzverletzung zwischen dem und dem stellt bei Investmentfonds grundsätzlich keinen wesentlichen Verstoß i.S.d. Rz. 2.18 des BStBl I S. 527, dar und wird nicht auf die 20-GeschäftstageGrenze i.S.d. Rz. 2.19 dieses BMF-Schreibens angerechnet.
Eine passive Grenzverletzung zwischen dem und dem gilt bei Spezial-Investmentfonds grundsätzlich nicht als wesentlicher Verstoß gegen die Anlagebestimmungen des § 26 InvStG.