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Coronavirus | Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers (BMF)
Das BMF hat zur Steuerbefreiung der Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmern zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise gezahlt werden, Stellung genommen ().
Hintergrund: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom bis zum aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Dies hat das BMF am mitgeteilt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.4.2020).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise Folgendes:
Voraussetzung ist, dass diese zus...