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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft bei Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
Durch eine Ergänzung in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG im Zuge des JStG 2019 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten erweitert. Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem ausgeführten Übertragungen an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG ist. Die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. [i]Hörster, NWB 8/2020 S. 530Mit Schreiben v. hat das BMF den UStAE entsprechend angepasst.